IT-Sicherheit für Praxen in Schleswig-Holstein
Ob Hausarztpraxis in Neumünster, Zahnarztpraxis in Kiel oder MVZ in Lübeck: Die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gilt für alle vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen im Land. Vinxira® begleitet Praxen in ganz Schleswig-Holstein bei der Umsetzung, vom ersten Check bis zum jährlichen Nachweis.
Ihre Ansprechpartner im Land
Über die Richtlinie informieren in Schleswig-Holstein die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) mit Sitz in Bad Segeberg und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein in Kiel. Wir gehören keiner dieser Körperschaften an. Wir sind ein unabhängiger Dienstleister, der Ihre Praxis bei der praktischen Umsetzung unterstützt.
So arbeiten wir in Schleswig-Holstein
Im Kreis Segeberg sowie in Kiel, Lübeck und Neumünster sind wir regelmäßig vor Ort. Praxen in anderen Regionen, etwa in Flensburg, Itzehoe, Elmshorn, Norderstedt oder Ostholstein, besuchen wir für den Richtlinien-Check und betreuen sie danach überwiegend per Fernzugriff.
Wo steht Ihre Praxis?
Der Praxis-Check zeigt in wenigen Fragen, welche Anforderungen für Sie gelten.