Praxiswissen

    Konnektor oder TI-Gateway? Was Praxen im Kreis Segeberg jetzt wissen sollten

    6 Min. Lesezeit

    Warum das Thema gerade jetzt aktuell ist

    Konnektoren arbeiten mit Zertifikaten, die nur eine bestimmte Zeit gültig sind. Für die älteren Geräte mit RSA-Verschlüsselung, die meist zwischen 2017 und 2020 hergestellt wurden, endete die Laufzeit am 31. Dezember 2025 endgültig. Laut gematik waren Ende 2025 noch rund 10.000 solcher Geräte in Apotheken und Praxen im Einsatz.

    Neuere Konnektoren mit ECC-Verschlüsselung (Elliptic Curve Cryptography) laufen länger, aber auch nicht unbegrenzt: Sie können einmalig um drei Jahre verlängert werden, auf höchstens acht Jahre insgesamt. Viele Praxen werden in den kommenden Jahren also erneut vor der Entscheidung stehen, wie sie an die TI angebunden sein wollen.

    Konnektor und TI-Gateway im Vergleich

    Der Konnektor in der Praxis

    Der Konnektor ist ein Gerät, das in der Praxis steht und eine verschlüsselte Verbindung in die TI aufbaut. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) und die Kartenterminals sprechen im Praxisnetz direkt mit ihm.

    • Vorteil: bewährte Technik, die viele Praxen kennen
    • Nachteil: ein weiteres Gerät, das gewartet, aktualisiert und irgendwann ausgetauscht werden muss

    Das TI-Gateway

    Beim TI-Gateway steht kein Konnektor mehr in der Praxis. Stattdessen baut die Praxis eine abgesicherte Verbindung (Virtual Private Network, VPN) zu einem Rechenzentrum auf, in dem leistungsfähige Konnektoren für viele Praxen gemeinsam betrieben werden. Updates erfolgen dort zentral.

    • Vorteil: kein Gerätetausch mehr, Wartung durch den Anbieter
    • Nachteil: Die Praxis ist auf eine stabile Internetverbindung angewiesen, und die VPN-Verbindung muss sauber in das Praxisnetz eingebunden werden. Je nach Anbieter erfolgt das über ein eigenes Gerät oder über eine Software.

    Was die IT-Sicherheitsrichtlinie dazu verlangt

    Die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) enthält in Anlage 5 eigene Anforderungen für die Komponenten der TI, unabhängig von der Größe Ihrer Praxis. Dazu gehören unter anderem:

    • Updates für Konnektor und Kartenterminals zeitnah einspielen
    • Zugangsdaten so aufbewahren, dass die Praxis sie auch ohne ihren Dienstleister kennt
    • Bei einem Konnektor im Rechenzentrum: Die Verbindung muss über einen abgesicherten VPN-Tunnel laufen

    Wichtig dabei: Der Konnektor oder das TI-Gateway schützt nur den Weg in die TI. Den Rest Ihrer Praxis, also Rechner, E-Mail, Internet und WLAN, schützt er nicht. Dafür verlangt die Richtlinie für jede Praxis zusätzlich eine Firewall am Übergang zum Internet.

    Fünf Fragen für Ihre Entscheidung

    1. Wann laufen die Zertifikate Ihres Konnektors ab? Ihr TI-Dienstleister oder der Hersteller Ihres PVS kann Ihnen das genau sagen.
    2. Wie stabil ist Ihre Internetverbindung? Für ein TI-Gateway ist sie unverzichtbar. Ein Ausfall bedeutet, dass auch der TI-Zugang ausfällt.
    3. Welche Hardware bringt der Anbieter mit? Manche TI-Gateway-Anbieter liefern einen eigenen Router oder eine eigene Firewall. Prüfen Sie, ob das zu Ihrem bestehenden Praxisnetz passt, damit am Ende nicht zwei Geräte dieselbe Aufgabe erfüllen.
    4. Wer ist Ihr Ansprechpartner bei Störungen? Klären Sie, wer bei einem Ausfall erreichbar ist: der TI-Anbieter, der Hersteller Ihres PVS oder Ihr Systemhaus.
    5. Ist die Einbindung dokumentiert? Die Richtlinie verlangt einen aktuellen Netzplan. Ein Wechsel des TI-Zugangs ist ein guter Anlass, ihn zu aktualisieren.

    Beispiel aus dem Kreis Segeberg

    Eine Hausarztpraxis mit fünf Mitarbeitenden in Bad Segeberg betreibt einen Konnektor, dessen Zertifikate in einem Jahr ablaufen. Statt eines neuen Geräts entscheidet sich die Praxis für ein TI-Gateway. Bei der Umstellung zeigt sich: Der Internetrouter der Praxis ist zugleich die einzige Schutzschicht zum Internet, eine Firewall gibt es nicht. Die Praxis nutzt den Wechsel, um eine Firewall einzubauen, die die VPN-Verbindung zum TI-Gateway übernimmt und die Kartenterminals erreichbar hält. So erfüllt sie gleich zwei Anforderungen der Richtlinie: den sicheren TI-Zugang und den Schutz des Praxisnetzes.

    Informationen der KVSH

    Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) mit Sitz in Bad Segeberg informiert ihre Mitglieder regelmäßig über Fristen und Änderungen in der TI, zum Beispiel in ihrem Newsletter. Es lohnt sich, diese Hinweise im Blick zu behalten.

    Ihr nächster Schritt

    Ganz gleich, ob Sie beim Konnektor bleiben oder zum TI-Gateway wechseln: Unser Team in Bad Segeberg sorgt dafür, dass Ihr TI-Zugang sicher in Ihr Praxisnetz eingebunden ist. Unsere Pakete enthalten eine Firewall, die mit Konnektor und TI-Gateway zusammenarbeitet. Wir stimmen uns dabei mit Ihrem TI-Dienstleister ab und ändern nichts eigenmächtig.

    IT-Sicherheit für Ihre Praxis

    IT-Sicherheit für Praxen
    IT-Sicherheit für Praxen in Bad Segeberg

    Häufige Fragen

    Nein. Solange die Zertifikate Ihres Konnektors gültig sind, können Sie ihn weiter nutzen. Planen Sie die Entscheidung aber rechtzeitig vor dem Ablauf, damit es keine Unterbrechung gibt.

    Ja. Die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt für jede Praxis eine Firewall am Übergang zum Internet. Mit einem TI-Gateway übernimmt sie oft zusätzlich die abgesicherte Verbindung zum Rechenzentrum.

    Dann ist Ihre Praxis nicht mehr mit der TI verbunden. Elektronisches Rezept, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, elektronische Patientenakte und das Einlesen der Gesundheitskarte funktionieren dann nicht mehr.

    Den Konnektor oder das TI-Gateway richtet Ihr TI-Anbieter beziehungsweise dessen Dienstleister vor Ort ein. Die Firewall und das übrige Praxisnetz kann ein IT-Dienstleister Ihrer Wahl betreuen. Unser Team in Bad Segeberg betreut beides gern für Sie.